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StVG § 47 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften

StVG § 47 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften

[ Auszug: (1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen ... ]